Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)

Was ist ein SPZ?

Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) sind nach § 119 SGB V spezialisierte Einrichtungen der ambulanten Krankenversorgung für Kinder und Jugendliche mit Erkrankungen, Behinderungen, Entwicklungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten oder seelische Störungen.

Je nach Schwerpunkt des SPZ werden Kinder und Jugendliche mit entsprechenden Krankheiten nach geltenden Qualitätsstandards ambulant behandelt und untersucht.

Auch bei Verdacht auf entsprechende Krankheiten können Kinder und Jugendliche zur Untersuchung in ein SPZ kommen.

Warum gibt es das SPZ?

In einem SPZ arbeitet ein multiprofessionelles Team auf eine größtmögliche Teilhabe und Lebensqualität der jungen Patienten hin. Körperliche, psychische und soziale Gegebenheiten werden in der fachübergreifenden Arbeitsweise gleichermaßen berücksichtigt. Die jungen Patienten werden von Ärzten, (Heil-) Pädagogen, Kinderkrankenschwestern, klinischen Psychologen und Therapeuten (z.B. Ergotherapeut, Physiotherapeut, Logopäde) und anderen Fachkräften untersucht und versorgt. Die bestehende Problematik kann so umfassend wahrgenommen werden. Alle verfügbaren Informationen werden einbezogen. Dadurch kann der Familie, dem sozialen Umfeld und den beteiligten Institutionen (externe Therapeuten, Familienhilfe u.a.) ein angemessenes Betreuungsangebot gemacht werden.

Wie arbeitet ein SPZ?

Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Krankheits- und Störungsbildern können in einem SPZ vorgestellt und behandelt werden. Mögliche Schwerpunkte eines SPZ sind:

  • Neuropädiatrische Krankheiten (u.a. globale Entwicklungsstörungen, Zerebralparesen und andere Bewegungsstörungen, Epilepsie, Muskelerkrankungen, Spina bifida, Hydrocephalus).
  • Umschriebene Entwicklungsstörungen (u.a. Teilleistungsstörungen, Langzeitbegleitung nach Früh- bzw. Risikogeburten, Folgen anderer chronischer Erkrankungen).
  • Psychische Störungsbilder.
  • Störungen des sozialen und familiären Umfeldes.

Zur Behandlung gehören die fachübergreifende Arbeitsweise, die Koordination der verschiedenen Tätigkeiten und die kontinuierliche, teils langfristige Betreuung des jungen Patienten. Das soziale Umfeld wird dabei stets miteinbezogen. Die Krankheitsverarbeitung, Perspektiven, ggf. Wechsel zu einer palliativmedizinischen Ausrichtung der Behandlung können dabei eine Rolle spielen. SPZ arbeiten eng mit Ärzten und Frühförderstellen, die das Kind und die Familie betreuen, zusammen.

Wer kann sich an ein SPZ wenden?

Kinder und Jugendliche, die wegen einer drohenden Krankheit oder der Art, Schwere und Dauer ihrer Erkrankung nicht von geeigneten Ärzten oder Frühförderstellen behandelt werden können, können in einem SPZ vorgestellt werden.

Welche Verordnung brauche ich für ein SPZ?

Die Leistung wird durch eine Überweisung des betreuenden Kinder- und Jugendarztes eingeleitet.

Quelle: http://www.dgspj.de/ (Stand: 10.10.17)

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